5 Jahre Garantie und lebenslanger Service

Herstellergarantie

Unsere Polstermöbel haben Markenqualität. Jedes unserer Produkte durchläuft eine sorgfältige Qualitätsprüfung. Für die Endkontrolle steht die persönliche Unterschrift unseres Qualitätsprüfers. Auf Polstermöbel der Wassenberger Polsterwerkstätten GmbH bekommen Sie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Zusatzgarantie von drei Jahren.

Damit erhalten Sie fünf Jahre garantierte Sicherheit auf:

• Konstruktion und Statik der Gestellelemente
• Polsterung, Ferderkern und Unterfederung
• Schaumstoffe*

* Selbst die hochwertigsten Schaumstoffe unterliegen einem Alterungsprozess. Die gebrauchsabhängige Alterung des Schaumstoffes ist von der Garantie ausgeschlossen.

unter Beachtung nachfolgender Bedingungen:

Garantiefristen

Die Zusatzgarantie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung und wird nach Ablauf dieser Gewährleistungsfrist wirksam.
Für Funktionsteile, wie Beschläge, elektrische und elektronische Bauteile, Mechaniken und Drehteile sowie Rollen und Füße gelten 2 Jahre gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Bei allen Bezugsmaterialien beschränkt sich die Haftung ebenfalls auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Die im Rahmen der Garantie erbrachten Leistungen sowie Kulanzleistungen verlängern die ursprüngliche Garantiezeit nicht. Die Erbringung der Garantieleistung erfolgt nach Maßgabe des Herstellers. Wandlungen und Ersatzforderungen sowie Konventionalstrafen, Schadenersatzforderungen und Nebenkosten sind ausgeschlossen.

Garantiebedingungen

Ihre Garantie der Wassenberger Polsterwerkstätten GmbH ist gültig, wenn Sie Ihre Kaufrechnung und Ihren Garantiepass vorlegen. Die beanstandeten Möbel müssen unseren Service-Mitarbeitern oder einem beauftragten Servicebetrieb zur Begutachtung ggf. zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden, da anderenfalls Ihr Anspruch verwirkt ist.

Wir verpflichten uns, Mängel, die nachweislich auf Fertigungs- und Materialfehler zurückzuführen sind, zu beseitigen. Die Nachweisführung obliegt dem Anspruchsteller.

Der Garantieanspruch bezieht sich immer auf das einzelne Möbelteil.

Vorraussetzung für die Anerkennung eines Schadens als Gewährleistung oder Garantiefall ist ein sachgemäßer Gebrauch und die Beachtung aller Vorgaben zur Reinigung und Produktpflege.

Unsere Polstermöbel sind frei von Mängeln, wenn sie sich für den gewöhnlichen Verwendungszweck eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Möbeln gleicher Art und Güte aus industrieller Fertigung üblich ist.

Die in den Verkaufsunterlagen aufgeführten Maße sind Zirka-Maße. Symbolische Darstellungen in unseren Verkaufsunterlagen dienen lediglich zur Orientierung.

Im Sinne der technischen Weiterentwicklung sind Produktänderungen möglich, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Nachträgliche Imprägnierungen und Behandlungen des Bezuges mit von uns nicht genehmigten Mitteln schließt die Garantie und Gewährleistung aus. Unsere Zusatzgarantie gilt nur für den Erstkauf. Der Leistungsort ist der Standort der Firma Wassenberger Polsterwerkstätten GmbH.

Nicht unter die Garantie fallen:

Normale Abnutzung und gebrauchsabhängiger Verschleiß.

warentypische Eigenschaftsveränderungen von Bezugsstoffen wie Gebrauchslüster-, Sitzspiegel- oder Pillingbildung.

Äußere Beschädigungen, Verschmutzung und Schäden, die durch starke Erwärmung, Feuchtigkeit, Licht, Sonneneinwirkung und Witterungseinflüsse entstanden sind.

Verfärbung durch fremde Textilien.

Schäden, die durch Haustiere entstanden sind.

fehlerhafte, nachlässige, ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung oder Lagerung (wie zum Beispiel Aufstellung in nassen Neubauräumen, Einlagerung in feuchten Kellern oder auf Dachböden, fehlender Schutz vor Wärmeeinwirkung, fehlerhafte Reinigung und Bedienung, mutwillige Beschädigung sowie Veränderung der Möbel durch den Käufer oder Dritte).

Konstruktionsbedingte Härteunterschiede in der Polsterung aufgrund von unterschiedlich großen Polsterteilen und funktionell unterschiedlichem Polsteraufbau.

Dehnung der Bezugmaterialien innerhalb üblicher Toleranzen infolge unterschiedlicher Nutzungshäufigkeit, insbesondere bei legerer Polsterung, sowie normales Nachlassen der Polsterung.

Elektrostatische Aufladung.

Schäden durch nicht sachgemäße Umbauten, nicht autorisierte Reparaturversuche und falsche Reinigung.

Ausfallunterschiede in Farbe und Prägung bei Bezugsmaterialien innerhalb der üblichen Toleranzen im Vergleich zum Verkaufsmuster.

Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie nicht behebbare, zum Beispiel in der Natur des Holzes liegende Farbabweichungen.

Hinweis im Garantiefall

Bitte beachten Sie, dass die Ware zur Behebung der Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nur am Erfüllungsort in Empfang genommen werden kann, also dort, wo sie unseren Besitz verlassen hat und in Ihren Besitz übergegangen ist. Das bedeutet: wurde ein Möbel von Ihnen bei uns in Wassenberg abgeholt, nehmen wir es auch in Wassenberg wieder in Empfang. Haben wir ein Möbel z.B. nach Aachen geliefert, holen wir es auch in Aachen wieder ab. Wurde das Möbel zwischenzeitlich an einen anderen Ort verbracht, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung für eine Abholung. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere AGB.